Die Sozietät Babiaczyk, Skrocki und schloss im Namen ihres Mandanten – einer großen Produktionsgesellschaft – einen Vergleich in einem Gerichtsstreit über die Zahlung der Vergütung für die verkaufte Ware.
Der Vergleich umfasst die Zahlung der ganzen Vergütung und eines Teils der Verfahrenskosten und Zinsen in Höhe von insgesamt 650.000 PLN.
Mit dem Abschluss des gerichtlichen Vergleichs kann der Mandant der Kanzlei auch die Hälfte der gezahlten Gerichtsgebühr zurückerhalten.