Im Rahmen der Praxisentwicklung des Wettbewerbsrechts und der Erweiterung der Tätigkeit der Kanzlei in diesem Rechtsgebiet, vertreten wir unsere Mandanten in vielen Verfahren, deren Gegenstand die Taten des unlauteren Wettbewerbs darstellen.
Beispielsweise fordern wir im Namen der in der Immobilienverwaltung tätigen Gesellschaft,, die Tätigkeiten ihres ehemaligen Mitarbeiters (Verleitung zur Vertragsauflösung bzw. Schlechterfüllung der Verträge über die Zusammenarbeit) zu unterlassen.
Darüber hinaus vertreten wir auch die im Bereich der Produktion der Bauprodukte tätige Gesellschaft und in ihrem Namen fordern wir die Taten des unlauteren Wettbewerbs im Internet (Nutzung ihrer Materialien auf der Internetseite ihres Wettbewerbers, die den Gegenstand des geistigen Eigentums darstellen) zu unterlassen.