Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der internationalen Geschäftstätigkeit unserer Kanzleimandanten in zahlreichen europäischen Staaten erweitern die Anwältinnen und Anwälte des Dezernats für Vergaberecht der Kanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy fortlaufend ihre Kompetenzen, um den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Mandanten bestmöglich zu entsprechen. In den letzten Monaten und Jahren haben wir sie insbesondere bei folgenden Projekten unterstützt:
Beratung zu den Kooperationsbedingungen im Rahmen eines Konsortiums sowie zur Erstellung des Angebots und zur anschließenden Ausschreibungsprozedur einschließlich elektronischer Auktion sowie Einleitung eines erfolgreich abgeschlossenen Nachprüfungsverfahrens vor der Landesberufungskammer für öffentliche Aufträge (Krajowa Izba Odwoławcza) in einem Vergabeverfahren über den Bau und die Ausstattung eines kommunalen Betriebs mit einem Angebotswert von über einer Milliarde PLN;
Beratung im Bereich von Vergabeverfahren in der Slowakei, einschließlich der Eintragung in öffentliche Register der Slowakei und der Ausarbeitung von gesellschaftsrechtlicher Dokumentation, darunter im Zusammenhang mit der Meldung wirtschaftlich Berechtigter, in Zusammenarbeit mit einer slowakischen Anwaltskanzlei;
Beratung zu einem Nachunternehmervertrag sowie zur Absicherung von Vergütungsansprüchen und der Rechtsbeziehungen zwischen dem Nachunternehmer und dem öffentlichen Auftraggeber in einem Vergabeverfahren in Kroatien mit einem Auftragswert von mehreren Dutzend Millionen Euro;
erfolgreiche Anfechtung eines negativen Ausschreibungsergebnisses und Sicherung eines Vertrags für den Mandanten im Wert von über 10 Millionen PLN durch Ausschluss des Angebots eines Konkurrenzunternehmens infolge einer Entscheidung der Landesberufungskammer für öffentliche Aufträge (Krajowa Izba Odwoławcza), die anschließend vom Gericht bestätigt wurde.