Am 26. Februar 2018 ist beim Sejm der Gesetzesentwurf der Regierung über die Unterstützung neuer Investitionen eingegangen.
Das Ziel des Gesetzes ist es, den Unternehmern eine Unterstützung zum Zwecke der Realisierung der Investitionen mit innovativen Charakter zu gewähren, die darunter Gründung eines neuen Unternehmens, Erhöhung der Produktionskraft des bestehenden Unternehmens, Diversifikation der Produktion sowie Einführung der vorher nicht hergestellten Waren oder grundsätzliche Änderung des Herstellungsprozesses umfassen.
Die Unterstützung soll auf der Steuerbefreiung (Einkommensteuer) beruhen.
Die Verabschiedung des Gesetzes würde die Geltung auf dem ganzen Gebiet Polens ähnlicher Grundsätze bedeuten, die derzeit für Unternehmer in den Sonderwirtschaftszonen gelten.