Das Ministerium für Unternehmertum und Technologie zusammen mit dem Amt für öffentliche Ausschreibungen hat den Entwurf des ganz neuen Gesetzes – Rechts des öffentlichen Vergabewesens vorbereitet. Der Entwurf wird jetzt Gegenstand der Abstimmungen und Konsultationen sein.
Der Entwurf sieht eine Reihe von Lösungen vor, die öffentlichen Ausschreibungen positiv beeinflussen können, wie das vereinfachte Verfahren im Falle der Ausschreibungen unter den sog. EU-Limits, Möglichkeit, den Inhalt des Angebotes zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer zu verhandeln oder die Festlegung eines Gerichts zur Erkennung aller Klagen gegen die Urteile der Landesberufungskammer.
Der Entwurf sieht auch das Schlichtungsverfahren im Falle der Streitigkeiten vor, welche während der Ausführung des Auftrages mit einem hohen Wert entstanden sind.