Am 13. Februar 2024 wurde das Verfahren vor dem Wirtschaftsschiedsgericht in Posen bei der Großpolnischen Baukammer abgeschlossen, in dem eine Klage auf Zahlung für Bauarbeiten gegen den Mandanten der Anwaltskanzlei, der im Immobilienentwicklungsgeschäft tätig ist, eingereicht wurde. Der Wert des Falles, einschließlich der Verfahrenskosten und der geforderten Zinsen, überstieg 250.000 PLN.
Nach Zustellung der Klage analysierten die Anwälte der Abteilung für Prozess- und Schiedsverfahren der Kanzlei den Inhalt der geltend gemachten Ansprüche sowie deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen, einschließlich der der Klage beigefügten Dokumentation. Als Ergebnis der durchgeführten Analysen wiesen die Vertreter des Mandanten unabhängig von den materiell-rechtlichen Einwänden zunächst auf das grundlegende Fehlen der prozessualen Natur hin, nämlich das Fehlen einer gültigen Vereinbarung für ein Schiedsverfahren. Der Kläger berief sich auf einen von ihm unterzeichneten Bauvertrag, der jedoch nie vom Mandanten der Kanzlei unterzeichnet wurde. Der Kläger argumentierte, dass dieser Vertrag eine Fortsetzung der früheren Zusammenarbeit auf den gleichen Bedingungen darstellte und einen zuvor von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag ähnlichen Inhalts als Beweis vorlegte. Der Kläger verwies auf die Tatsache, dass die Arbeiten gemäß der mit den Vertretern des Beklagtenunternehmens getroffenen Vereinbarung durchgeführt worden waren.
In dem ergangenen Beschluss unterstützte das Wirtschaftsschiedsgericht in Posen bei der Großpolnischen Baukammer vollständig die von den Anwälten der Kanzlei vorgebrachten Argumente. Folglich erließ es einen Beschluss, das Verfahren in seiner Gesamtheit abzuweisen, und schloss damit den Fall vor diesem Gericht ab, der nicht anfechtbar ist.