Im März 2021 hat das Ministerium für Entwicklung, Arbeit und Technologie Entwürfe des Gesetzes über Familiengründungen zur öffentlichen Konsultation veschickt. Diese Konsultation läuft derzeit, die Verabschiedung des Gesetzes ist für die zweite Hälfte des Jahres 2021 geplant und würde Anfang 2022 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, einen effektiven rechtlichen Mechanismus für die Mehrgenerationen-Nachfolge von Vermögen zu schaffen. Die Stiftung soll die Akkumulation und den Schutz von Kapital erleichtern. Stifter einer Familienstiftung kann eine natürliche Person werden, die der Stiftung Vermögen zur Verwirklichung ihrer Ziele im Wert von mindestens 100 Tausend PLN zuführt. Eine Familienstiftung kann auch von mehreren Stiftern gemeinsam errichtet werden. Eine natürliche Person, unabhängig vom Grad der Verwandtschaft mit dem Stifter, sowie eine gemeinnützige Organisation können Begünstigte werden. Der Nutzen, den der Inhaber eines Familienunternehmens und seine Verwandten aus der Gründung einer Stiftung ziehen, hängt in hohem Maße von den gewählten steuerlichen Lösungen ab, einschließlich der Besteuerung der von der Stiftung erhaltenen Dividenden, die derzeit Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist.