Die Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner, die einen der geschädigten Anleihegläubiger im Fall der Insolvenz der GetBack SA vertrat, bereitete eine Schadensersatzklage gegen den Fiskus – Polnische Finanzaufsichtsbehörde – vor.
Die Klage basiert auf einer Strategie, die vom Prozessteam der Kanzlei entwickelt wurde, wobei die grobe Fahrlässigkeit der polnischen Finanzaufsichtsbehörde bei der Kontrolle des Emittenten von Anleihen und der Unternehmen, die diese Anleihen auf dem Markt anbieten, berücksichtigt wurde, was nach Ansicht der Kanzlei die Haftung des Fiskus für die von den Käufern der Anleihen erlittenen Schäden rechtfertigt.
Die obige Meinung wird insbesondere durch den Bericht der Obersten Kontrollkammer gerechtfertigt, der die polnische Finanzaufsichtsbehörde zutiefst kritisiert und u.a. auf einen Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union durch verspätete Maßnahmen zur Umsetzung der MIFID-II-Richtlinie hinweist, die die Kapitalmarktteilnehmer schützt.