Am 6. Dezember 2018 hat das Sejm das Gesetz über das Landesschuldnerregister verabschiedet.
Dieses öffentliche Register wird vom Justizminister elektronisch geführt und wird für jeden zugänglich.
Im Register werden die Angaben zu allen natürlichen und juristischen Personen erfasst, gegen welche das Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren oder das erfolglose Vollstreckungsverfahren geführt wurde.
Auf diesem Wege werden die Informationen über Personen, welche die fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen, für jeden allgemein zugänglich. Das Register wird also sowohl den Gläubigern in der Geltendmachung ihrer Rechte helfen als auch die Schuldner zur Zahlung disziplinieren.