Mit Erfolg hat sich der durch die Kanzlei geführte Rechtsstreit mit einem der größten Versicherer in Polen beendet.
Der Rechtsstreit umfasste Ansprüche aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag des Unternehmers, der die Abrissarbeiten der Kraftwerksblocke ausgeführt hat. Während der Ausführung der Arbeiten wurde die Gründungsplatte beschädigt. Der ausführende Unternehmer hat diese aufgebessert, und den Anspruch gegen den Versicherer auf Rückerstattung der getragenen Kosten an die Mandanten der Kanzlei im Rahmen der Abrechnung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, abgetreten.
Im Gerichtsverfahren haben wir nachgewiesen, dass eine fehlerhafte Ausführung der Arbeiten über die Vertragsverletzung hinausging und eine unerlaubte Handlung, dabei aber nicht eine grobe Fahrlässigkeit darstellte, die aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen war.
Die gesamte, durch das Gericht zuerkannte Summe samt der Zinsen überschreitet den Betrag i.H.v. PLN 400.000.