Am 2. April 2021 haben wir für einen Mandanten der Kanzlei ein Urteil erwirkt, das die Zahlung der Vergütung für ausgeführte Bauarbeiten in Höhe von mehr als 850.000 PLN zuzüglich Zinsen und Prozesskosten zuspricht.
Unser Mandant ist eine an der Warschauer Börse notierte Aktiengesellschaft, die unter anderem im Bereich des Energiemaschinenbaus tätig ist. Das Unternehmen führte Bauarbeiten für einen der größten Energiekonzerne in Polen aus, darunter den Bau und die Rekonstruktion von Anlagen mit einem Gesamtwert von fast 20.000.000 PLN. Nach Fertigstellung der Arbeiten verlangte der Auftraggeber Vertragsstrafen wegen Verzugs und verweigerte die Zahlung des letzten Teils der Vergütung.
Im Laufe des Gerichtsverfahrens wiesen die Anwälte der Prozessabteilung der Kanzlei nach, dass sich der beklagte Energiekonzern in völlig unwirksamer Weise auf den angeblichen Vertragsstrafenabzug berufen hatte. Diese Argumentation wurde vom Gericht vollig akzeptiert, was dazu führte, dass der Klage in der ersten Verhandlung ohne Beweisaufnahme in vollem Umfang stattgegeben wurde.