Am 29. März 2021 haben wir für einen Mandanten der Kanzlei eine Gerichtsentscheidung erwirkt, die seine Interessen in einer Sache bezüglich der Aufhebung des Miteigentums an einer Immobilie und des Ausgleichs von Aufwendungen in Höhe von über 250.000 PLN voll berücksichtigt.
Der Mandant beauftragte unsere Kanzlei mit der Vorbereitung und Einlegung einer Berufung gegen die für ihn ungünstige Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, in der der Mandant zur Zahlung der Hälfte des Wertes des bebauten Grundstücks verurteilt wurde, ohne dass lediglich die von ihm getätigten Aufwendungen für die Errichtung des Gebäudes auf dem Gemeinschaftsgrundstück berücksichtigt wurden.
Die von den Anwälten der Prozessabteilung der Kanzlei vorbereitete Berufung zeigte wesentliche Verstöße des erstinstanzlichen Gerichts gegen Verfahrensrecht auf, die zu fehlerhaften Tatsachenfeststellungen führten. Infolgedessen wurde der Berufung in vollem Umfang stattgegeben, so dass der Mandant das alleinige Eigentum an der Immobilie behalten konnte, vorbehaltlich der Zahlung der unstrittigen Hälfte des Grundstückskaufpreises.