Am 20. Februar 2024 hat das Amtsgericht in Słupsk ein Urteil erlassen, das vollständig zugunsten der Mandantin der Anwaltskanzlei ausfiel und die Klage abwies, die eine Zahlung von 50.000 PLN als Entschädigung für Schmerzen und Leiden zum Gegenstand hatte.
Die Mandantin der Anwaltskanzlei ist ein Unternehmen, das ein Netzwerk von Einzelhandelsgeschäften betreibt. Grundlage des Falls war eine Klage, die gegen sie von einer Person erhoben wurde, die beim Einkaufen ausgerutscht und gestürzt war, was zu Verletzungen führte, die eine medizinische Behandlung und Rehabilitation erforderlich machten. Nach Zustellung der Klage analysierten die Anwälte der Abteilung für Verfahrensrecht der Kanzlei die Ansprüche und ihre rechtliche Rechtfertigung und bereiteten eine Antwort auf die Klage vor.
Am 20. Februar 2024 fand vor dem Amtsgericht in Słupsk die einzige Anhörung statt, in der Zeugen und Parteien angehört wurden, woraufhin das Urteil erlassen wurde. Die ordnungsgemäße Formulierung der rechtlichen Position des Beklagten durch die Anwälte der Kanzlei und die Anträge auf Beweiserhebung ermöglichten einen zügigen Abschluss des Verfahrens und damit die Begrenzung seiner Kosten.
Bei der Vertretung des Beklagten betonten wir, dass laut etablierter Rechtsprechung und Rechtslehre Unternehmen, die großflächige Einzelhandelsgeschäfte betreiben, nicht aufgrund eines Risikos für auf ihrem Gelände entstandene Schäden haftbar gemacht werden können – was die entscheidende rechtliche Frage war, die in dem Fall geklärt werden musste. Die Haftung für Entschädigungen entsteht hier nur aufgrund von Verschulden – und es wurde kein Versäumnis bei der Instandhaltung, Ausstattung, Anordnung und Kennzeichnung der Geschäftsräume der Mandanten der Anwaltskanzlei nachgewiesen.
Als Konsequenz der oben genannten Feststellungen wurde die Klage in vollem Umfang abgewiesen.