Am 16. Juni 2023 erging ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einem Rechtsstreit über die Zahlung einer Vergütung aus einem Bauvertrag. Die Forderungen einschließlich Kosten und Zinsen überstiegen PLN 400.000.
Der Mandant der Kanzlei ist ein Unternehmen, das eine Produktionsanlage besitzt. Sie schloss einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmer als Investor ab. Gegenstand des Vertrages war der Umbau einer Lager- und einer Produktionshalle. Der Vertrag wurde erfüllt, aber die Bauarbeiten waren mit erheblichen Mängeln behaftet. Da die Mängel nicht beseitigt wurden, erklärte das Unternehmen den Rücktritt vom Vertrag.
Der Auftragnehmer reichte eine Klage auf Zahlung seiner letzten Mehrwertsteuerrechnung ein. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wies das Prozessteam der Kanzlei erfolgreich nach, dass der Rücktritt vom Vertrag gerechtfertigt war und dass der tatsächliche Wert der mangelhaft ausgeführten Arbeiten eine Anerkennung der Forderung nicht zuließ. Diesem Verfahren ging die sogenannte Beweissicherung voraus, d.h. die Dokumentation des technischen Zustandes des Vertragsgegenstandes durch einen gerichtlichen Sachverständigen. Das von diesem erstellte Gutachten wurde dann zur Grundlage eines ordnungsgemäßen Sachverständigengutachtens, das über das Vorhandensein und den Wert der Mängel zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeiten durch den Auftragnehmer entschied, so dass die eigenständige Durchführung der Reparaturarbeiten durch den Mandanten der Kanzlei im Laufe des Prozesses das Beweisverfahren nicht beeinträchtigte.