Unsere Kanzlei vertritt die Interessen von fünf Mandanten in den Sachen gegen die Gesellschaft Port Lotniczy Poznań Ławica sp. z o.o. (Flughafen in Poznań). In allen Sachen hat das Bezirksgericht in Poznań den Klagebegehren stattgegeben und insgesamt über PLN 300.000 zugesprochen.
Das Gericht hat die Auffassung der Kanzlei geteilt. Nach Ansicht der Kanzlei stellt die Verabschiedung der sog. Zone der beschränkten Nutzung um den Flughafen Ławica in Poznań herum eine Wertminderung der in dieser Zone gelegenen Immobilien wegen der Notwendigkeit dar, den die zugelassenen Normen überschreitenden Lärm dulden zu müssen.
In der Folge hat das Gericht festgestellt, dass bei allen Mandanten der Kanzlei ein Vermögensschaden entstanden ist, den der Eigentümer des Flughafens ihnen wiedergutmachen muss.