Am 20. März 2017 hat das Bezirksgericht in Danzig der durch die Rechtsanwälte der Kanzlei eingelegten Berufung und der Klage der von uns vertretenen Gesellschaft gegen ihre ehemaligen Gesellschafter stattgegeben.
Der Mandant der Kanzlei ist in der Verlagsbranche tätig. Die Klage betraf die Rückerstattung einer nicht zustehenden, durch die ehemalige Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer bezogener Abschlagsdividende.
Vor der Veräußerung von Anteilen haben die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft die Abschlagsdividende für das Jahr 2014 ausgezahlt. Die Auszahlung war mit der Gewinnerzielung im vorherigen Jahr begründet und wurde vom Reservekapital vorgenommen.
Die Gesellschaft hat im Jahre 2014 jedoch keinen Gewinn erzielt und in Verbindung damit hat sie die Rückerstattung der Abschlagsdividende gefordert. Das Bezirksgericht hat die durch die Kanzlei dargestellte Argumentation, dass man in der vorliegenden Sache die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung anwenden soll, geteilt und der Klage stattgegeben.