Am 22. August 2016 hat die Landesberufungskammer (poln. Krajowa Izba Odwoławcza) beim Vorsitzenden der Öffentlichen Ausschreibungen, der durch die Kanzlei eingelegten Berufung gegen das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens stattgegeben.
Das Verfahren betraf den Auftrag für die mit der Rekultivierung der Umwelt verbundene Bauarbeiten mit dem durch den Auftraggeber geschätzten Wert von über PLN 20.000.000.
In Folge der Berücksichtigung der Berufung hat die Landesberufungskammer befohlen, das durch uns angefochtene Angebot, das auf der 1. Stelle klassifiziert wurde, abzuweisen und das dieses Angebot unterbreitende Unternehmen vom Verfahren auszuschließen. Die in der Berufung erhobene Vorwürfe betrafen die Ausführung der Tätigkeiten im Rahmen der Vorbereitung der Bestellung durch den Auftragnehmer und die mit ihm verbundene Unternehmen sowie die fehlende, durch den Auftraggeber erforderliche Erfahrung des Auftragnehmers.
Das Urteil der Landesberufungskammer wurde beim Bezirksgericht in Rzeszów angefochten. Wir haben den Mandanten der Kanzlei im Gerichtsverfahren vertreten und die Klageabweisung beantragt.
Mit dem Urteil vom 10. Februar hat das Gericht die Klage abgewiesen und damit unsere Argumentation geteilt.