Bei der Vertretung der Interessen unseres Mandanten in dem durch das Bezirksgericht in Poznań geführten Prozess haben wir ein günstiges Urteil in Verbindung mit dem Fehlen der Möglichkeit der Rückgabe des rechtwidrig enteigneten Grundstücks erzielt.
Der Mandant der Kanzlei forderte die Rückgabe des von seinen Erblassern rechtswidrig enteigneten Grundstückes. Die Rückgabe erfolgte nicht, da zum Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsentscheidung eine Vorschrift galt, die die Rückgabe des Grundstückes ausgeschlossen hat. Diese Vorschrift wurde im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt und in Folge wurde die Rückgabeverweigerung für rechtswidrig erklärt.
Im Hinblick auf den Ablauf der gesetzlichen Frist konnte der Mandant die erlassene Entscheidung nicht anfechten. In Verbindung damit haben wir die Zahlung des Schadensersatzes verlangt. In Folge der Tätigkeiten der Kanzlei hat das Gericht dem Mandanten über PLN 700.000 zugesprochen.