Am 18.-19. September 2014 hat die im Rahmen des Netzwerkes PANGEA NET organisierte Internationale Arbeitsrechtskonferenz stattgefunden. Gegenstand der Konferenz waren insbesondere die Problematik der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland sowie Besonderheiten des Arbeitsrechts in den einzelnen Staaten.
Die Konferenz tagte in Wien, am Sitz unserer Partnerkanzlei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH. Teilgenommen haben an ihr Vertreter von 20 Anwaltskanzleien aus den Mitgliedstaaten von PANGEA NET aus Europa und den USA.
Die Kanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy wurde von der Rechtsanwältin Bogumiła Opielewicz vertreten, die ein Referat zum polnischen und europäischen Arbeitsrecht gehalten hat. Die Tagung hat auch zur Vertiefung der ständigen internationalen Zusammenarbeit in grenzübergreifenden Arbeitnehmerangelegenheiten beigetragen.