Die Kanzlei berät einen Mandanten – einen internationalen Konzern im Bereich der Maschinenindustrie und der Stahlproduktion bei dem sog. Outplacement-Verfahren, also der Anwendung des Verfahrens, das in dem Gesetz über die besonderen Grundsätze der Auflösung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern aus von den Arbeitnehmern unabhängigen Gründen geregelt ist.
Im Rahmen der Rechtsberatung unterstützen wir den Mandanten auf allen Verfahrensetappen, darunter bei den Konsultationen und Verhandlungen mit den Gewerkschaften, der Notifikation im Kreisarbeitsamt sowie bei der Auszahlung der mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Abfindungen.
Unsere Tätigkeiten haben es zum Zweck, das gegenständliche Verfahren für den Arbeitgeber zu optimieren, darunter es zu vereinfachen, beschleunigen sowie die mit dem Verfahren verbundene Kosten herabzusetzen.