Die im Januar 2016 erlassene Durchführungsvorschriften zum Gesetz über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen sowie über die einigen fluorierten Treibhausgasen, auferlegen auf alle Unternehmer die Pflicht, in dem bestimmten Register – dem sog. Zentralregister der Operatoren jede Anlage anzumelden, die mindestens 3 Kg der kontrollierten Substanzen enthält, die in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, bestimmt wurden.
Nach den neuen Regelungen muss jede Anlage eine spezielle Karte haben, die Reparaturen und das Service der Anlagen werden nur von den Spezialisten vorgenommen werden können, die über entsprechende Zertifikate verfügen.
Diese Vorschriften können vor allem auf die Unternehmer im Bereich der Pharmazie und Lebensmittelproduktion Anwendung finden.