Am 1. Januar 2016 ist das neue Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Zahlungstermine in den Handelsgeschäften sowie des Zivilgesetzbuches in Kraft getreten. Das gegenständliche Gesetz führte ganz neue Regelungen betr. die gesetzlichen Zinsen ein.
Derzeit sind die gesetzlichen Zinsen im Zivilgesetzbuch und in dem Gesetz über die Zahlungstermine in den Handelsgeschäften geregelt. Nach der Gesetzesnovellierung unterscheiden nun die Gesetze 5 Zinsarten: gesetzliche Zinsen, maximale Zinsen, gesetzliche Zinsen für die Verspätung, maximale Zinsen für die Verspätung sowie die gesetzliche Zinsen für die Verspätung in den Handelsgeschäften.
Alle Zinsarten sind durch die Erhöhung des Referenzsatzes der Polnischen Nationalbank (poln. NBP) um den in dem Gesetz festgelegten Wert bestimmt. Die Vorschriften beschränken die Möglichkeit, in dem Vertrag den Satz der Zinsen, sowohl der Kapitalzinsen als auch der Zinsen für die Verspätung bis auf die streng bestimmte Limits, festzulegen.