Am 21. April 2017 hat das polnische Parlament (Sejm) das Gesetz über den Ersatz des durch die Verletzung des Wettbewerbsrechts entstandenen Schadens erlassen.
Das Gesetz regelt die Geltendmachung der Ansprüche, die sich aus der Verletzung der Verbote der monopolistischen Praxis ergeben. Das Gesetz führt die Rechtsvermutung ein, dass jede Verletzung des Wettbewerbsrechts einen Schaden verursacht, was eine deutliche Erleichterung in der Geltendmachung des Schadensersatzes vor dem Gericht darstellt.
Das Gesetz kann vor allem die Anwendung auf die Schaden finden, die sich aus dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit infolge der monopolistischen Praxis überhöhten Preisen ergeben.