Das poln. Parlament arbeitet derzeit an dem am 26. Januar verabschiedeten Gesetz – Unternehmerrecht samt dem Paket der begleitenden Gesetze, die zusammen als „Verfassung für Geschäftstätigkeit“ genannt sind.
Das Gesetz wird gemäß den Bestimmungen eines separaten Gesetzes in Kraft treten, die die Einführungsvorschriften vorsieht. Es umfasst mehrere Lösungen, die eine praktische Bedeutung für Unternehmer haben.
Diese Lösungen umfassen u.a. die Möglichkeit, die Angelegenheiten, die auf Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes geführt werden mündlich oder elektronisch zu erledigen, die Möglichkeit, Prokuristen durch Unternehmer-natürliche Personen zu bestellen, sowie den Grundsatz, dass im Gerichtsverfahren, dessen Partei der Unternehmer ist, die Anschrift aus der Evidenz, anstatt der Wohnadresse angegeben wird.
Zusammen mit dem neuen Unternehmerrecht sollen auch die Gesetze über die Evidenz der Wirtschaftstätigkeit und den Beauftragten der Kleinen und Mittleren Unternehmer in Kraft treten.