Die Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy hat im Namen eines ihrer Mandanten beim Landgericht in Wrocław Klage gegen eine niederschlesische Wohnungsbaugenossenschaft erhoben, weil der Wert einer Gewerbeeinheit infolge rechtswidriger Handlungen und Fahrlässigkeit der Genossenschaft gesunken ist.
Ein Mandant der Kanzlei besitzt ein genossenschaftliches Eigentumsrecht an Geschäftsräumen, die sich in einem Wohn- und Geschäftshaus im Zentrum von Wrocław befinden. Das Gebäude wurde von der Genossenschaft unter willkürlichen Bedingungen und unter Missachtung zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen errichtet. Trotz konsequenter rechtlicher Schritte, die im Laufe der Jahre auf Verwaltungsebene unternommen wurden, und zahlreicher Entscheidungen der Bauverwaltungsorgane hat die Genossenschaft das Gebäude und das Gelände nicht in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht.
Infolge der rechtswidrigen Tätigkeit der Genossenschaft erlitt der Wert des Rechts, auf das der Mandant unserer Kanzlei Anspruch hatte, einen erheblichen Verlust, was durch ein von einem unabhängigen Gutachter erstelltes Gutachten bestätigt wurde. Auf dieser Grundlage forderten die Anwälte der Prozessabteilung der Kanzlei den Kunden auf, der Genossenschaft den Schaden zu ersetzen, der der Höhe der Wertminderung des Rechts an den Räumlichkeiten entspricht.