Im Beschluss der 7 Richter vom 27. März 2018 (Aktenzeichen: III CZP 69/17) hat der poln. Oberste Gerichtshof das Problem der Geltendmachung des Schmerzensgeldes durch nahe Verwandten des Geschädigten, der einen schweren und dauernden Gesundheitsschaden erlitten hat, entschieden.
Während des Verfahrens haben die Teilnehmer argumentiert, dass die in der Verfassung verankerten Grundsätze des Schutzes der Elternschaft und Familienwohles, sowie Rechtsgründe über den Wortlaut der Vorschriften des poln. Zivilgesetzbuches überwiegen sollen. Nach diesen Vorschriften steht nämlich das Schmerzensgeld im Falle des Todes einer nahen Person zu. Die Rechtsgrundlage der Ansprüche soll auch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts (richtige Gestaltung der Familienbeziehungen und –Verhältnisse) darstellen.
Die o.g. Stellung wurde auch in zwei separaten Beschlüssen bestätigt, die durch den Obersten Gerichtshof an demselben Tag gefasst wurden. Der Beschluss eröffnet den Familien der Opfer von Unfällen, Arztfehlern und anderen unerlaubten Handlungen den Weg zum Erhalt des Schmerzensgeldes.