Der Jahreswechsel 2022 und 2023 brachte eine Reihe von Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte mit sich, die mit der Umsetzung von EU-Richtlinien in die polnische Rechtsordnung zusammenhängen. Am 1. Januar 2023 treten nämlich zwei Gesetze zur Änderung des Gesetzes über die Rechte der Verbraucher sowie das Zivilgesetzbuch, das Gesetz über das internationale Privatrecht und andere normative Rechtsakte in Kraft.
Mit den genannten Gesetzen werden die Richtlinie 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 27. November 2019 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften, die Richtlinie 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 20. Mai 2019 über bestimmte Aspekte von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen und die Richtlinie 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 20. Mai 2019 über bestimmte Aspekte von Verträgen über den Verkauf von Waren umgesetzt.
Zu den Änderungen gehören insbesondere die gesonderte Regelung der Haftung des Verkäufers für die Vertragswidrigkeit der Ware (zusätzlich zur Gewährleistungsregelung), die Verkürzung der Frist für die obligatorische Beantwortung einer Reklamation, die Verpflichtung zur Information über die individuelle Preisanpassung auf der Grundlage automatisierter Entscheidungsfindung, wenn der Gewerbetreibende eine solche einsetzt, und das Verbot so genannter „falscher Werbung“ durch die Verpflichtung zur Angabe des niedrigsten Preises für diese Ware oder Dienstleistung, der in den 30 Tagen vor der Preissenkung galt – wann immer die Preissenkung mitgeteilt wird.