Mit Befriedigung möchten wir Sie über die Veröffentlichung auf der Internetseite des Konkurrenzunternehmers unseres Mandanten, einer Erklärung samt der Entschuldigung informieren.
Der Konkurrenzunternehmer hat die Firma der Gesellschaft unseres Mandanten rechtswidrig verwendet, um seine Internetseite zu positionieren und potentielle Kunden irrezuführen.
Die Veröffentlichung ist Ergebnis der Abweisung durch das polnische Oberste Gerichtshof der Kassationsklage gegen den für unseren Mandanten günstigen Urteil.
Der Unternehmer, der durch das Gericht für die Tat des unlauteren Wettbewerbs schuldig erklärt wurde, wurde zur Veröffentlichung der Entschuldigung unter Androhung von Geldstrafe in der Höhe von PLN 10.000 für jeden Tag der Verspätung verpflichtet, was ihn zur Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils bewegte.