Am 28. Oktober 2022 wurde unter Beteiligung der Anwälte der Prozessabteilung der Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Mandanten der Kanzlei und seinem Auftragnehmer geschlossen.
Gegenstand des Vergleichs war die Begleichung streitiger Forderungen einschließlich Zinsen wegen der Vergütung für Bauleistungen, die die Mandantin der Kanzlei als Generalunternehmerin im Rahmen eines Vertrags mit einem Gesamtwert von über 35.000.000 Euro erbracht hat.
Der von der Gegenpartei des Mandanten der Kanzlei im Rahmen des Vergleichs gezahlte Nettobetrag in Höhe von 500.000 Euro zuzüglich der fälligen Mehrwertsteuer ermöglichte zusammen mit den zuvor geleisteten Rückzahlungen die vollständige Befriedigung der Forderungen des Mandanten und damit die Rücknahme der zuvor eingereichten Klage noch vor Beginn der ersten Verhandlung.