In der Praxis der Vermögensversicherungen passiert es öftermals, dass die in der Police festgelegte Versicherungssumme kleiner als der Wert des versicherten Vermögens ist. Dies ist auf die Höhe des Versicherungsbeitrages sowie die durch den Versichernden vorgenommene Schätzung des Risikos zurückzuführen.
Unter solchen Umständen lohnt es sich, die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beachten. Die Versicherer wenden nämlich die Bestimmungen an, nach denen im Falle des partiellen Schadenseintritts, der Schadensersatz in der dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Vermögens entsprechenden Höhe festgelegt wird. Das bedeutet, dass der Versicherte meistens nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Werts des Schadens erhält.
Solche Bestimmungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden durch die Gerichte als unzulässig im Verhältnis zu den Verbrauchern anerkannt. Sie sind auch nicht an die Personen, die wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, anzuwenden. Im Falle der Gesellschaften des Handelsrechts würde die Anfechtung der Wirksamkeit einer solchen Bestimmung einen Präzedenzfall darstellen. Es lohnt sich daher, vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages, das diesbezügliche Angebot unter diesem Gesichtspunkt zu analysieren.