Am 14. Oktober 2021. Der Sejm verabschiedete eine Änderung des Abfallgesetzes, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Diese Änderung ist von entscheidender Bedeutung, da sie in das genannte Gesetz – in dessen erstem Artikel – eine Definition des Ziels der Verordnung einführt, das darin besteht, die gesamte polnische Wirtschaft auf die so genannte Kreislaufwirtschaft umzustellen. Zu den eingeführten Änderungen gehören: detaillierte Vorschriften für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen, Klärung und Weiterentwicklung der Vorschriften für Nebenprodukte, die keine Abfälle sind, Hinzufügung eines ganzen Blocks von Vorschriften zur Vermeidung der Abfallerzeugung und Umsetzung der Definition der erweiterten Herstellerverantwortung, die im Rahmen des EU-Rechts funktioniert. Das Gesetz ändert auch die Gesetze über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden, über Batterien und Akkumulatoren, chemische Stoffe und Gemische und andere.