In Verbindung mit dem baldigen Inkrafttreten der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, auch Datenschutz-Grundverordnung genannt, haben wir begonnen, die neuen Regelungen in den Unternehmen unserer Mandanten zu implementieren.
Die Tätigkeiten des dafür berufenen Juristenteams konzentrieren sich derzeit auf der Durchführung der Audits, die die Erkundung der Hauptgebiete der Personaldatenverarbeitung beim Mandanten der Kanzlei, die Angabe der einschlägigen Vorschriften sowie Bestimmung der notwendigen Schritte umfassen.
Im Weiteren werden u.a. Ordnungen der Personaldatenverarbeitung, des Verfahrens zum Zwecke ihrer Absicherung sowie Verträge betr. die Beauftragung mit der Personaldatenverarbeitung angefertigt.