Am 17. Dezember 2021 hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Poznan auf eine von den Anwälten der Kanzlei eingereichte Klage hin die für den Mandanten der Kanzlei ungünstige Entscheidung des Berufungsgerichts der Selbstverwaltung über die Festsetzung der sog. Planfeststellungsgebühr in Höhe von mehr als 600.000 PLN im Zusammenhang mit dem Verkauf eines für eine Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücks in vollem Umfang aufgehoben.
Das Landesverwaltungsgericht teilte die in der Beschwerde aufgeworfenen Vorwürfe, wonach die Verwaltungsbehörde es versäumt habe, die von der Partei geäußerten Zweifel an der Zuverlässigkeit und Korrektheit des Gutachtens, auf dem das Honorar beruht, zu prüfen.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Fall vom Berufungsgericht der Selbstverwaltung erneut geprüft, was die Aussicht auf ein wesentlich günstigeres Ergebnis für den Mandanten eröffnet.