Die Rechtsanwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy, die den Generalunternehmer für eine Reihe von gewerblichen Anlagen für einen Investor, der einer weltweit operierenden Kapitalgruppe angehört, vertritt, hat eine Klage auf Zahlung von über 25 Millionen Euro Vergütung für die abgeschlossenen Bauarbeiten eingereicht.
Die Tätigkeit der Kanzlei in der Vorverhandlungsphase umfasst insbesondere eine Analyse der Bauverträge und eine Analyse der finanziellen Situation des Investors, einschließlich der vom Investor zur Erlangung der Finanzierung vorgelegten Verträge.
Unabhängig von der Zahlungsaufforderung beantragt die Kanzlei eine Sicherung in Form einer Bankgarantie, wegen der Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen, die die Ausübung dieses Rechts durch den Auftragnehmer von Bedingungen abhängig machen.