Am 20. Juli hat das poln. Parlament (Sejm) das Gesetz über die Umwandlung des Erbnießbrauchs der für die Wohnzwecke bebauten Grundstücke in das Eigentumsrecht dieser Grundstücke verabschiedet.
Nach dem Gesetz wird mit dem 1. Januar 2019 das derzeitige Erbnießbrauchrecht der Grundstücke, welche mit den Einfamilienhäusern oder Einfamiliengebäuden, in welchen mindestens die Hälfte der Lokale die Wohnlokale darstellen sowie der Grundstücke, welche mit den Wirtschaftsgebäuden und Garagen bebaut sind und der Nutzung der Wohngebäude dienen, kraft Gesetzes in das Eigentumsrecht umgewandelt.
Die Umwandlung erfolgt entgeltlich – die Gebühr soll vom neuen Eigentümer an den bisherigen Eigentümer gezahlt werden. Die Höhe der Gebühr ist der Jahresgebühr gleich, welche am Tag der Umwandlung gelten würde und wird innerhalb von 20 Jahren ab dem Tag der Umwandlung gezahlt.
In der Praxis ist das Gesetz für die Erbnießbrauchberechtigten günstig, da sie anstatt eine Erbnießbrauchgebühr, werden sie die gleiche Gebühr für Umwandlung zahlen – somit werden sie finanziell nicht benachteiligt. Gleichzeitig wird die Gebühr ausschließlich über 20 Jahre gezahlt, also meistens kürzer als die zur Beendigung des aufgehobenen Erbnießbrauchrechts übrig gebliebene Zeit.