Am 11. September 2019 hat Sejm das neue Gesetz „Recht des öffentlichen Vergabewesens“ verabschiedet. Es soll das aktuelle, seit 2004 geltende Gesetz ersetzen. Laut des Einführungsgesetzes das neue Recht des öffentlichen Vergabewesens wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Das Gesetz wird komplex das Vergabewesen in Polen regulieren. Bezugnehmend auf die neuen Vorschriften sind die Auftraggeber dazu verpflichtet, bei der Bestellung die beste Qualität der bestellten Dienste und Lieferungen zu wählen, als auch die beste soziale, wirtschaftliche und ökologische Effekte zu erreichen.
Das Gesetz führt ein neues Verfahren beim Vergabewesens ein – innovative Partnerschaft. Es soll beim Kauf der auf dem Markt unerreichbaren Produkten und Dienste benutzt werden.
Im Rahmen von den Rechtsbehelfen für Antragnehmer wird noch die Berufung zum Nationalen Berufungsrat als auch die Klage zum ordentlichen Gericht zustehen.