Ab 1 September 2019, gemäß den änderten Artikel 96b des Umsatzsteuergesetzes führt der Chef der Nationalen Steuerverwaltung das Umsatzsteuerzahlerverzeichnis.
Dieses Verzeichnis ermöglicht das Prüfung, ob dieser Subjekt ein aktiver Umsatzsteuerzahler ist, als auch seine Kontonummer, auf der die Zahlung von den VAT- Rechnungen entrichtet sein soll.
Ab 1. Januar 2020 Steuerzahler, der die Zahlung über 15.000 PLN auf einer anderen Rechnung als im Verzeichnis einrichtet, wird keine Möglichkeit haben diese Ausgabe als Steuerkosten zahlen. Er trägt auch Risiko der gesamtschuldernischen Haftung für Umsatzsteuerleistungen wegen der von dem Kontrahent unbezahlte Umsatzsteuer.