Am 28. Mai 2019 hat das Oberste Gericht der in der Sache Nummer II CSK 454/18 ein wesentliches Urteil betr. die Vermögensversicherungsverträge gefällt.
Das Urteil betrifft die von den Versicherern häufig verwendete sog. „nicht genug versichert“ Klausel. Diese Klausel sieht vor, dass die Entschädigung in Verhältnis zum Schaden verkleinert sein könnte, wenn die Versicherungssumme kleiner als die wirkliche Wert des Gutes war.
Das Oberste Gericht vertritt die Auffassung, dass solche Klauseln in Widerspruch zu dem Wesentlichen eines Versicherungsvertrages stehen und reduziert wirtschaftliches Sinn dieses Vertrags zur Verbindung der Versichererhaftung mit dem Beitrag.
Dieses Urteil positiv bewertet soll. Es öffnet Geschädigten den Weg für Geltendmachung von Ansprüchen um Schadensersatz gegen Versicherer, wenn die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen solche Möglichkeit früher ausgeschlossen hat.