Ab dem 1. Januar 2021 wird ein neues Fachgericht seine Arbeit aufnehmen, dessen Aufgabe es sein wird, Beschwerden gegen Urteile der Nationalen Berufungskammer beim Präsidenten des Amtes für öffentliche Aufträge zu prüfen. Grund dafür ist das Inkrafttreten des neuen Vergaberechts vom 11. September 2019.
Alle Beschwerden werden in der XXIII. Abteilung für kommerzielle Berufung und öffentliche Auftragsvergabe des Bezirksgerichts in Warschau verhandelt.
Für Auftragnehmer, die gegen ein Urteil der Nationalen Berufungskammer Berufung einlegen wollen, kann dies zumindest anfänglich bedeuten, dass sie länger auf eine Entscheidung warten müssen, bis die Abteilung ordnungsgemäß besetzt ist.