Am 24. Juni 2021 verabschiedete Sejm ein Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuches. Durch diese Änderung wurde das Gesetzbuch um die Bestimmung des Art. 4462 ergänzt, wonach das Gericht im Falle einer schweren und dauerhaften Körperverletzung oder Gesundheitsstörung, die zur Unfähigkeit führt, eine familiäre Beziehung zu begründen oder fortzusetzen, den nächsten Familienangehörigen des Geschädigten einen angemessenen Betrag als finanzielle Entschädigung für den erlittenen
Mit dieser Artikel wird die zivilrechtliche Haftung der Verursacher von Personenschäden, insbesondere der Verursacher von Verkehrsunfällen, erheblich erweitert. Nach der neuen Bestimmung steht die Entschädigung nicht nur dem Geschädigten selbst zu, sondern auch den Familienangehörigen, die von der gesundheitlichen Situation des Geschädigten unmittelbar betroffen sind.