Am 12. Januar 2023 hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Poznań die von den Anwälten der Kanzlei vorgebrachten Argumente in vollem Umfang anerkannt und die Klage einer Wohnungsbaugenossenschaft gegen die Baugenehmigung des Mandanten der Kanzlei abgewiesen.
Ein Kunde der Kanzlei führt Entwicklungsprojekte durch, die den Bau und den Verkauf von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern beinhalten. Bei einem der Projekte erhielt der Kunde eine Genehmigung für den Umbau einer kollidierenden Hochspannungsfreileitung in eine unterirdische Leitung, um die nächste Phase des Projekts zu realisieren. Die Leitung verläuft durch das Grundstück einer benachbarten Wohnanlage, die von der Genehmigung betroffen ist, und der Bauherr hat den Rechtstitel zur Nutzung des Grundstücks für Bauzwecke durch notariell beurkundete Zustimmungen von Wohnungskäufern nachgewiesen.
Die Gemeinde erhob Einspruch gegen den Wiederaufbau der Leitung und focht den Genehmigungsbescheid vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht an, unter anderem mit der Begründung, dass die genannten Bestimmungen der notariellen Urkunden unwirksam seien. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht an und bestätigte die Entscheidung in vollem Umfang.