Am 31. Oktober 2025 hat der Oberste Gerichtshof in der Sache mit dem Aktenzeichen III CZP 22/25 einen Beschluss zu Vertragsmustern für Bauträgerverträge im Hinblick auf Vertragsstrafen gefasst. Bauträgerverträge haben auf dem Verbrauchermarkt erhebliche Bedeutung, insbesondere wegen des hohen Werts ihres Gegenstands für den Verbraucher, ihrer rechtlichen Komplexität sowie der (grundsätzlichen) erheblichen wirtschaftlichen Überlegenheit des Bauträgers gegenüber dem Erwerber der Wohnung. Der Beschluss wird daher zweifellos spürbare praktische Auswirkungen haben.
Die Anwältinnen und Anwälte des Dezernats für Vergaberecht der Kanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy unterstützen erneut die Mandanten der Kanzlei bei ihrer Entwicklung auf dem europäischen Markt für öffentliche Aufträge. Eine Gruppe deutscher und polnischer Gesellschaften nimmt an einem Verfahren teil, das auf Grundlage des tschechischen Rechts durchgeführt wird, bei dem der Auftraggeber ein kommunaler Dienstleister in Prag ist, nämlich die Gesellschaft Pražské služby a.s. Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau und die Ausstattung eines modernen Betriebs zur Verarbeitung kommunaler Abfälle einschließlich der Einrichtung eines entsprechenden Maschinenparks.
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der internationalen Geschäftstätigkeit unserer Kanzleimandanten in zahlreichen europäischen Staaten erweitern die Anwältinnen und Anwälte des Dezernats für Vergaberecht der Kanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy fortlaufend ihre Kompetenzen, um den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Mandanten bestmöglich zu entsprechen.
Am 26. September 2025 hat der Sejm das Gesetz über den Markt für Krypto-Assets verabschiedet, das eine umfassende Regelung des Funktionierens von Kryptowährungen im polnischen Rechtssystem darstellt. Das Gesetz steht in engem Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Krypto-Assets und dient ihrer ordnungsgemäßen Anwendung in Polen.
Am 5. August 2025 hat der Sejm das Gesetz über die Zertifizierung von Auftragnehmern im öffentlichen Vergabewesen verabschiedet. Es wurde vom Präsidenten der Republik Polen unterzeichnet. Dieses Gesetz regelt die Grundsätze der Zertifizierung von Auftragnehmern im öffentlichen Vergabewesen sowie die Voraussetzungen für die Verwendung des Zertifikats eines Auftragnehmers im öffentlichen Auftragswesen.
Am 7. August 2025 hat der Oberste Gerichtshof in der Sache mit dem Aktenzeichen III CZP 2/25 einen Beschluss über die Rechtsform der Dokumente gefasst, die die Grundlage für Eintragungen in den Grundbüchern bilden.