Vertreter unserer Kanzlei – Dr. Mirosław Babiaczyk, Maciej Olejniczak, Tytus Niewczyk und Maria Gawecka – nahmen letzte Woche (30. Mai – 1. Juni) an der Jahreshauptversammlung (Annual General Meeting) von Pangea Net teil, die in diesem Jahr vom dänischen Mitglied von Pangea, Andersen Partners Advokatfirma, in Kolding ausgerichtet wurde.
Am 19. März 2024 fällte das Berufungsgericht in Poznań ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einem Rechtsstreit mit der Sozialversicherungsanstalt im Zusammenhang mit Krankenversicherungsbeiträgen. Das Berufungsgericht wies die Berufung der Sozialversicherungsanstalt gegen das frühere Urteil des Landgerichts Poznań, das die Entscheidung, dass der Mandant der Kanzlei Schuldner der nicht gezahlten Krankenversicherungsbeiträge ist, aufhob, in vollem Umfang zurück. Die Sozialversicherungsanstalt wurde verpflichtet, die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu erstatten. Das ergangene Urteil ist rechtskräftig.
Am 21. März 2024 fällte das Berufungsgericht in Łódź ein Urteil zugunsten der Mandantin der Kanzlei in einer Rechtssache über die Zahlung einer Vergütung aus einem Bauvertrag. Die Forderungen einschließlich Kosten und Zinsen beliefen sich auf über 400.000 PLN.
Im Januar und Februar nahmen Mitglieder unserer Anwaltskanzlei – Michał Matuszczak und Tytus Niewczyk – an Practice Group Meetings im Rahmen des Pangea Net Networks in Dublin und Prag teil.
Am 20. Februar 2024 hat das Amtsgericht in Słupsk ein Urteil erlassen, das vollständig zugunsten der Mandantin der Anwaltskanzlei ausfiel und die Klage abwies, die eine Zahlung von 50.000 PLN als Entschädigung für Schmerzen und Leiden zum Gegenstand hatte.
Am 15. Februar 2024 wurde vor dem Verwaltungsgericht in Wrocław ein günstiges Urteil bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes zur Verhinderung von Lebensmittelverschwendung für den Mandanten der Anwaltskanzlei gefällt.