Am 17. Dezember 2021 hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Poznan auf eine von den Anwälten der Kanzlei eingereichte Klage hin die für den Mandanten der Kanzlei ungünstige Entscheidung des Berufungsgerichts der Selbstverwaltung über die Festsetzung der sog. Planfeststellungsgebühr in Höhe von mehr als 600.000 PLN im Zusammenhang mit dem Verkauf eines für eine Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücks in vollem Umfang aufgehoben.
Am 2. Dezember 202 verabschiedete Sejm eine Änderung des Zivilgesetzbuches, die die Verjährung von Ansprüchen und die Ausbeutung betrifft. Was…
Am 2. Dezember 202 verabschiedete Sejm eine Änderung des Zivilgesetzbuches, die die Verjährung von Ansprüchen und die Ausbeutung betrifft. Was…
Ab November 2021 wird im Sejm parallel an drei Gesetzesentwürfen gearbeitet, mit denen die Einrichtung von sog. „Friedensgerichten“ im polnischen…
Am 14. Oktober 2021. Der Sejm verabschiedete eine Änderung des Abfallgesetzes, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll….
Am 27. Oktober 2021 hat der Oberste Gerichtshof in der Zivilkammer in der Rechtssache Nr. III CZP 109/20 einen für…