Aktuelles

Erfolgreicher Bauarbitragefall

Erfolgreicher Bauarbitragefall

Am 13. Februar 2024 wurde das Verfahren vor dem Wirtschaftsschiedsgericht in Posen bei der Großpolnischen Baukammer abgeschlossen, in dem eine Klage auf Zahlung für Bauarbeiten gegen den Mandanten der Anwaltskanzlei, der im Immobilienentwicklungsgeschäft tätig ist, eingereicht wurde. Der Wert des Falles, einschließlich der Verfahrenskosten und der geforderten Zinsen, überstieg 250.000 PLN.

Erfolg der Anwaltskanzlei vor dem Selbstverwaltungsberufungsausschuss in Poznań

Erfolg der Anwaltskanzlei vor dem Selbstverwaltungsberufungsausschuss in Poznań

Am 15. Februar 2024 erhielt die Anwaltskanzlei einen Beschluss des Selbstverwaltungsberufungsausschusses in Poznań, der – gemäß dem Antrag, den die Anwälte des Verwaltungsrechtsbereichs der Kanzlei gestellt hatten – die Ungültigkeit eines Teils der zuvor für den Mandanten der Kanzlei erlassenen Entscheidung über die Festlegung der Bau- und Nutzungsvoraussetzungen feststellte.

Erfolg in einem Verfahren vor dem Schiedsgericht bei der Polnischen Handelskammer

Erfolg in einem Verfahren vor dem Schiedsgericht bei der Polnischen Handelskammer

Am 2. Januar 2024 wurde der Anwaltskanzlei ein Urteil des Schiedsgerichts bei der Polnischen Handelskammer in Warschau zugestellt, das die vollständige Annahme der eingereichten Räumungsklage beinhaltete.

Ein weiterer Sieg in einem Zahlungsfall

Ein weiterer Sieg in einem Zahlungsfall

Mit dem Urteil vom 10. Januar 2024 wies das Amtsgericht in Zamość die Klage gegen den Mandanten der Kanzlei vollständig ab, die die Zahlung einschließlich der geforderten Zinsen und Verfahrenskosten in Höhe von über 100.000 PLN umfasste.

Gewinn in einem Rechtsstreit über die Verjährung von Forderungen

Gewinn in einem Rechtsstreit über die Verjährung von Forderungen

Ein weiterer Erfolg der Abteilung für Prozessführung und Streitbeilegung der Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy war der Abschluss eines Verfahrens vor dem Bezirksgericht Poznań – Stare Miasto in Poznań. Am 5. Dezember 2023 erging ein Urteil, in dem die gegen den Mandanten der Kanzlei erhobene Klage auf Vergütung aus der ordnungsgemäßen Erfüllung eines Bauvertrags in vollem Umfang abgewiesen wurde.

Effektive Handlungen in der Sache auf Zahlung von über 1.500.000 EUR

Effektive Handlungen in der Sache auf Zahlung von über 1.500.000 EUR

Im Juli 2023 haben die Anwälte der Kanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner im Namen des Mandanten der Kanzlei eine Klage auf Zahlung eines Betrages von über 1.500.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen und Prozesskosten vor dem Landgericht in Krakau verfasst und eingereicht. Die Ansprüche stützen sich auf die Ausführung und Übergabe des Objekts, das Gegenstand des Bauvertrags ist und aus einem Komplex von Lager-, Produktions- und Dienstleistungsgebäuden besteht, durch den Mandanten der Kanzlei, sowie auf die Schaffung von vertraglichen Sicherheiten und die Bereitstellung der vom Kunden geforderten Dokumentation. Der Gesamtwert des gesamten Vertragsgegenstandes überstieg 30.000.000 Euro.