Am 5. August 2025 hat der Sejm das Gesetz über die Zertifizierung von Auftragnehmern im öffentlichen Vergabewesen verabschiedet. Es wurde vom Präsidenten der Republik Polen unterzeichnet. Dieses Gesetz regelt die Grundsätze der Zertifizierung von Auftragnehmern im öffentlichen Vergabewesen sowie die Voraussetzungen für die Verwendung des Zertifikats eines Auftragnehmers im öffentlichen Auftragswesen.
Am 7. August 2025 hat der Oberste Gerichtshof in der Sache mit dem Aktenzeichen III CZP 2/25 einen Beschluss über die Rechtsform der Dokumente gefasst, die die Grundlage für Eintragungen in den Grundbüchern bilden.
Vertreter unserer Kanzlei – Dr. Mirosław Babiaczyk, Maciej Olejniczak, Tytus Niewczyk und Maria Gawecka – nahmen letzte Woche (30. Mai – 1. Juni) an der Jahreshauptversammlung (Annual General Meeting) von Pangea Net teil, die in diesem Jahr vom dänischen Mitglied von Pangea, Andersen Partners Advokatfirma, in Kolding ausgerichtet wurde.
Am 19. März 2024 fällte das Berufungsgericht in Poznań ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einem Rechtsstreit mit der Sozialversicherungsanstalt im Zusammenhang mit Krankenversicherungsbeiträgen. Das Berufungsgericht wies die Berufung der Sozialversicherungsanstalt gegen das frühere Urteil des Landgerichts Poznań, das die Entscheidung, dass der Mandant der Kanzlei Schuldner der nicht gezahlten Krankenversicherungsbeiträge ist, aufhob, in vollem Umfang zurück. Die Sozialversicherungsanstalt wurde verpflichtet, die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu erstatten. Das ergangene Urteil ist rechtskräftig.
Am 21. März 2024 fällte das Berufungsgericht in Łódź ein Urteil zugunsten der Mandantin der Kanzlei in einer Rechtssache über die Zahlung einer Vergütung aus einem Bauvertrag. Die Forderungen einschließlich Kosten und Zinsen beliefen sich auf über 400.000 PLN.
Im Januar und Februar nahmen Mitglieder unserer Anwaltskanzlei – Michał Matuszczak und Tytus Niewczyk – an Practice Group Meetings im Rahmen des Pangea Net Networks in Dublin und Prag teil.