Am 3. November 2023 endete vor dem Landgericht in Poznań eine Verhandlung, in der die Anwälte der Prozessrechtsteams den Mandanten der Kanzlei in einem Streit über die Zahlung einer Entschädigung aus der Auto-Casco-Versicherung für den Diebstahl eines Autos vertraten.
Am 17. Oktober 2023 hat die Nationale Berufungskammer des Präsidenten des Amtes für das öffentliche Auftragswesen hat ein Urteil erlassen, mit dem die Berufung des Auftragnehmers, der mit dem Kunden der Firma in der von diesem gewonnenen Ausschreibung konkurrierte, in vollem Umfang zurückgewiesen wurde.
Am 28. August 2023 hat die Berufungskommission der Selbstverwaltung in Poznań in Übereinstimmung mit der von den Anwälten des Verwaltungsrechtsteams der Anwaltskanzlei Babiaczyk Skrocki i Wspólnicy vorgetragenen Verfahrensposition abgelehnt, die Entscheidung über die Umweltbedingungen des vom Mandanten der Anwaltskanzlei im Rahmen seiner Bauträgertätigkeit durchgeführten Projekts für nichtig zu erklären. Der Antrag auf Ungültigkeitserklärung wurde von den Miteigentümern der benachbarten Immobilie gestellt, aber die von ihnen vorgetragene Argumentation wurde von den Anwälten der Kanzlei erfolgreich angefochten und fand nicht die Anerkennung der Berufungskommission der Selbstverwaltung.
Am 3. Oktober 2023 hat das Oberste Gerichtshof in einer Rechtssache mit dem Aktenzeichen III CZP 22/23 einen Beschluss gefasst, wonach die Bestimmung des Artikels 448 § 1 des Zivilgesetzbuchs gemäß der Regelung des Artikels 43 des Zivilgesetzbuchs auch für juristische Personen gilt.
Am 23. August 2023 hat die Berufungskommission der Selbstverwaltung in Poznań aufgrund einer von den Anwälten des Verwaltungsrechtsteams der Kanzlei Babiaczyk Skrocki i Wspólnicy vorbereiteten und eingereichten Berufung die frühere Entscheidung des Bürgermeisters von Poznań, mit der die Änderung der zuvor erlassenen endgültigen Entscheidung über die Festlegung der Bedingungen für die Erschließung des Grundstücks abgelehnt wurde, in vollem Umfang aufgehoben und gleichzeitig die Entscheidung in einer von der Kanzlei im Namen des Mandanten beantragten Weise geändert.
Am 14. Juni 2023. Der Oberste Gerichtshof hat in einer Besetzung von 7 Richtern einen Beschluss gefasst, wonach die Konkurserklärung eines Schuldners nicht zum Verlust des Rechts eines Gläubigers führt, eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtshandlung des Schuldners gemäß der Bestimmung des Art. 527 des Zivilgesetzbuches, d.h. der sog. Paulianische Anfechtungsklage, zu erheben.