Am 24. Juli 2023 hat die Bauaufsichtsbehörde der Provinz aufgrund eines von den Anwälten des Verwaltungsrechtsteams im Namen des Mandanten der Kanzlei eingelegten Rechtsbehelfs eine Entscheidung erlassen, mit der die frühere Entscheidung der Bezirksbauaufsichtsbehörde, mit der der Abriss eines im Bau befindlichen Gebäudes angeordnet wurde, in vollem Umfang aufgehoben und das Verwaltungsverfahren eingestellt wurde. Eine solche Entscheidung ist in den Verwaltungsinstanzen endgültig.
Im Juli 2023 wurde eine Ausschreibung zugunsten des Mandanten der Kanzlei entschieden, deren Gegenstand die Erstellung einer umfassenden Dokumentation in Form einer Durchführbarkeitsstudie war, in der die Möglichkeit und die Art und Weise des Baus und der Inbetriebnahme eines Systems zur Herstellung, Speicherung und Betankung von Wasserstoff unter Verwendung einer Photovoltaikanlage beschrieben wurden.
Am 16. Juni 2023 erging ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einem Rechtsstreit über die Zahlung einer Vergütung aus einem Bauvertrag. Die Forderungen einschließlich Kosten und Zinsen überstiegen PLN 400.000.
Am 4. Juli 2023 entschied der Verfassungsgerichntshof, dass Art. 1a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über lokale Steuern und Gebühren verfassungswidrig ist, und stellte fest, dass er 18 Monate nach Veröffentlichung des Urteils im Dziennik Ustaw der Republik Polen außer Kraft tritt.
Am 17. Juni 2023 nahm ein Team bestehend aus Dr. Mirosław Babiaczyk und Rechtsanwalt Filip Nowakowski an der 9. gesamtpolnischen Henryk-Strzelecki-Segelregatta um den Pokal des Dekans der Bezirksrechtsanwaltskammer in Poznań teil.
Am 12. Juni 2023 erging ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einer Rechtssache über die Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags über die Tätigkeit als Vertragsingenieur.