Die Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy hat im Namen eines ihrer Mandanten beim Landgericht in Wrocław Klage gegen eine niederschlesische Wohnungsbaugenossenschaft erhoben, weil der Wert einer Gewerbeeinheit infolge rechtswidriger Handlungen und Fahrlässigkeit der Genossenschaft gesunken ist.
Am 4. April 2022 hat das Landgericht in Łódź in Abänderung eines früheren Urteils des Bezirksgerichts auf die Berufung der Kanzlei hin der Schadensersatzklage stattgegeben, die die Kanzlei im Namen des Mandanten (ein Unternehmen, das zu einer der größten Kapitalgruppen Europas gehört) gegen den Versicherer erhoben hatte.
Am 26. April 2022 hat das Oberste Gericht in der Rechtssache III CZP 91/22 einen Beschluss über die Übernahme der Kosten für die Nichteinleitung des Vollstreckungsverfahrens durch den Gläubiger gefasst, wenn ein Antrag auf Einleitung des Vollstreckungsverfahrens gestellt wird und die Verjährungsfrist für die Forderung, die Gegenstand des Vollstreckungstitels ist, abgelaufen ist.
Am 27. April 2022 entschied der Verfassungsgerichtshof in der Rechtssache Nr. K 12/20, dass die Bestimmung von Artikel 40 Absatz 3 und Absatz 4 des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung insoweit mit der Verfassung vereinbar ist, als sie die Befugnisse…
Am 18. März 2022 fällte das Bezirksgericht in Bydgoszcz ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einem Verfahren über die Entziehung des Vollstreckungstitels.
Am 9. Februar 2022 verabschiedete Sejm ein Gesetz zur Änderung des Handelsgesellschaftengesetzbuches über und einiger anderer Gesetze, mit dem Bestimmungen zur Regelung des so genannten Holdingrechts eingeführt werden sollen.