Am 14. Juli 2022 der Ministerrat hat dem Sejm einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Investitionen in Windkraftanlagen und einiger anderer Gesetze vorgelegt. Der Entwurf steht im Zusammenhang mit der derzeitigen so genannten „10h-Regel“, die in der Praxis die Errichtung neuer Windkraftanlagen in Polen fast vollständig verhindert.
In dem Entwurf wird die allgemeine Regel beibehalten, dass der Abstand einer neuen Windkraftanlage zu einem bestehenden Wohngebäude nicht weniger als das Zehnfache der Höhe der geplanten Windkraftanlage betragen darf. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass dieser Abstand von der Gemeinde im Rahmen des zu erlassenden örtlichen Raumordnungsplans ausnahmsweise geändert werden kann, und geht davon aus, dass der im örtlichen Raumordnungsplan festgelegte Abstand aufgrund von Sicherheitskriterien in keinem Fall weniger als 500 m betragen darf.
In der Begründung des Entwurfs wird zum einen auf die Notwendigkeit eines strukturierten Rechtsschutzes für die Anwohner von Gebieten hingewiesen, in denen sich solche Anlagen befinden, und zum anderen auf die hohen und ständig steigenden Kosten für konventionell erzeugten Strom. Das Gesetz würde also eine Art Kompromiss darstellen. Die Gesetzgebungsarbeiten sind jedoch noch nicht abgeschlossen, und das Schicksal der vorgeschlagenen Änderungen ist unbekannt.