Seit dem 12. August 2026 müssen Unternehmen die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die sogenannte PPWR, anwenden. Sie ersetzt die Richtlinie 94/62/EG und legt einheitliche Anforderungen an die Gestaltung, Herstellung, das Inverkehrbringen, die Wiederverwendung, das Recycling, die Kennzeichnung und die Bewirtschaftung von Verpackungen fest. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedarf.
Die Verordnung legt Standards für die Herstellung und den Vertrieb von Verpackungen fest. Sie verpflichtet insbesondere Verpackungshersteller, Unternehmen, die Produkte verpacken und in verpackter Form in Verkehr bringen, Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren aus Nicht-EU-Staaten, Händler, Verkäufer und E-Commerce-Unternehmen. Erfasst werden außerdem Unternehmen, die Transport-, Um- oder Mehrwegverpackungen verwenden, sowie Unternehmen, die Getränke oder Lebensmittel in bestimmten Verpackungsformaten anbieten.
Nach der Verordnung muss der Hersteller einer Verpackung oder ein als Hersteller geltender Akteur vor dem Inverkehrbringen insbesondere die Konformität mit der PPWR bewerten, technische Unterlagen erstellen, eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und die Konformität der Serienfertigung sicherstellen. Er muss die Unterlagen und die Erklärung für die vorgeschriebene Dauer aufbewahren und seine Identifikationsangaben auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen anbringen. Erweist sich eine Verpackung als nicht konform, sind Korrekturmaßnahmen zu ergreifen; gegebenenfalls ist sie vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen.
Die Verordnung verschärft zudem die Anforderungen an das Recycling von Verpackungen. Unternehmen müssen insbesondere die Zahl der Materialien und Bestandteile begrenzen, die die Sortierung erschweren, die Rückgewinnung der Verpackungsmaterialien ermöglichen und den Einsatz von Klebstoffen, Farbstoffen, Beschichtungen und Zusatzstoffen reduzieren, die das Recycling behindern. Darüber hinaus müssen sie die Verfügbarkeit von Sortier- und Recyclinginfrastruktur berücksichtigen, Verpackungen anhand der Kriterien für Recyclingfähigkeit und Recyclingeffizienz gestalten und Daten sammeln, die die Konformität der Verpackungsgestaltung mit den Anforderungen belegen.